Fragen und Antworten
Wann brauche ich einen KFZ-Sachverständigen?
Bei Nichtverschuldetem Unfall
Bei unklarem oder strittigem Unfallhergang
Bei hohen Schadenssummen (ab ca. 750€)
Bei Zweifel an der Schadensbeurteilung der Versicherung
Wenn Sie eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs durch den Unfall vermuten
Wer trägt die Kosten für den KFZ-Sachverständigen?
In der Regel die gegnerische Versicherung, wenn Sie nicht Schuld am Unfall haben.
Bei eigenem Verschulden oder Haftungsquote tragen Sie die Kosten anteilig oder vollständig.
Ihre eigene Kaskoversicherung kann die Kosten übernehmen, wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben.
Klären Sie am besten vorab mit Ihrer Versicherung, ob sie die Kosten übernimmt.
Was macht ein KFZ-Sachverständiger?
Er begutachtet den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug.
Er erstellt ein Gutachten mit Fotos, Beschreibung des Schadens und Kostenaufstellung.
Er kalkuliert den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten.
Er bewertet ggf. eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
Er kann Sie bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung unterstützen.
Was muss ich bei der Begutachtung durch den Sachverständigen beachten?
Stellen Sie Ihr Fahrzeug an einem gut zugänglichen Ort zur Verfügung.
Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit (z.B. Unfallbericht, Führerschein, Versicherungsschein).
Beschreiben Sie dem Sachverständigen den Unfallhergang so genau wie möglich.
Beantworten Sie seine Fragen wahrheitsgemäß und vollständig.
Lassen Sie sich den Ablauf der Begutachtung und das Ergebnis schriftlich erklären.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Zweck:
Kostenvoranschlag: Dient als Angebot einer Werkstatt zur Reparatur des Schadens zu einem bestimmten Preis.
Gutachten: Dokumentiert den Schaden umfassend, bewertet ihn und dient als Beweismittel.
Ersteller:
Kostenvoranschlag: Kann von jeder Werkstatt erstellt werden.
Gutachten: Erstellt wird es von einem unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen.
Inhalt:
Kostenvoranschlag: Beinhaltet eine Auflistung der zu ersetzenden Teile, der Arbeitsstunden und der Materialkosten.
Gutachten: Beinhaltet eine detaillierte Beschreibung des Schadens, Fotos, die Schadenkalkulation, die Bewertung einer Wertminderung, ggf. die Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert sowie die Feststellung der Unfallursache.
Beweiskraft:
Kostenvoranschlag: Hat im Regelfall keine Beweiskraft.
Gutachten: Kann vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.
Kosten:
Kostenvoranschlag: In der Regel kostenlos.
Gutachten: Bei unverschuldetem Unfall kostenlos.
Wann Sie was benötigen:
Kostenvoranschlag: Reicht für kleinere Schäden, wenn Sie den Schaden selbst reparieren möchten oder die Schadenshöhe klar ist und Sie mit der Regulierung durch die Versicherung einverstanden sind.
Gutachten: Empfehlenswert bei größeren Schäden, unklarer Schadensursache, strittiger Regulierung durch die Versicherung, wertvollen Fahrzeugen oder Zweifel an der Wertminderung.
Zusammenfassend:
Ein Kostenvoranschlag ist ein unverbindliches Angebot, während ein Gutachten ein neutrales und gerichtsfestes Beweismittel darstellt.